Kann man einen Toten ausbürgern?
Die Umstände, unter denen […er…] sich den Pass erschlichen hat, mögen abenteuerlich sein. Doch bei Saalmanns Anliegen gibt es ein kleines Problem: Das Grundgesetz verbietet den Entzug der Staatsbürgerschaft, wenn der Betreffende danach “staatenlos” wird. Das trifft in diesem Fall zu, da […er…] schon 1925 die österreichische Staatsbürgerschaft abgelegt hatte. (SPIEGEL)
Soso.
Was kann man amüsanter finden: Leute, die mit solchen Klamotten einen längst verstorbenen Irren jeden Tag neu auferstehen lassen; oder doch eher solche, die beim Wühlen im Gesetzesdschungel Klauseln finden, welche die Beseitigung historischer Altlasten verhindern?
Im Gegensatz zu Überbevölkerung, Umweltverschmutzung oder Massenarbeitslosigkeit ein Problem, das mit links zu lösen sein sollte.